Formulare ONLINE
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- Veröffentlicht: Dienstag, 09. Mai 2017 10:37
Eine ONLINE-Bearbeitung ist derzeit noch nicht möglich, da dafür eine sichere Identifizierung über eine Signaturkarte nötig ist.
Die Anträge liegen im pdf-Format für den Adobe Reader (c) vor.
Gewerbe
Bei Fragen stehen Ihnen Frau Windhorst (04241 – 84 43 oder Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!) oder Herr Abelt (04241 – 84 31 oder Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!) zur Verfügung.
Gaststätten - Anzeige eines Gaststättengewerbes, Zeltfeste, Umzüge, Versammlungen
Bei Fragen stehen Ihnen Frau Windhorst (04241 – 84 43 oder Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!) oder Herr Abelt (04241 – 84 31 oder Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!) zur Verfügung.
Kindertagespflege
Bei Fragen stehen Ihnen Herr Mondorf (04241 – 84 46 oder Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!) oder Frau Merdon (04241 – 84 45 oder Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!) zur Verfügung.
- Aufnahmeantrag Kindergarten
- Hinweisblatt zum Kindergartenantrag
- Antrag Kostenübernahme Kindergartengebühren
- Antrag § 23 SGB (Selbstzahler)
- Antrag § 90 SGB VIII mit Einkommensüberprüfung
Ordnungsamt
Bei Fragen steht Ihnen Herr Abelt (04241 – 84 31 oder Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!) zur Verfügung.
- Anmeldung eines Osterfeuers
- Antrag Kleiner Waffenschein
- Antrag Handwerkerparkgenehmigung
- Hinweise zur Handwerkerparkgenehmigung
Sozialamt
Zu allen Anträgen sind Kontoauszüge der letzten 6 Monate, sowie Unterlagen zum Einkommen beizulegen. Bei Fragen stehen Ihnen Frau Schlake (04241 – 84 42 oder Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!) oder Frau Windhorst (04241 – 84 43 oder Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!) zur Verfügung.
Wohngeld
Für die Anträge von Miet- oder Lastenzuschuss gilt, dass Unterlagen zum Einkommen und zur Miete oder Belastung erforderlich sind. Ebenfalls werden Kontoauszüge benötigt, auf denen die letzten 3 Mietzahlungen zu erkennen sind. Bei weiteren Fragen stehen Ihnen Frau Schlake (04241 -84 42 oder Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!) und Frau Niemann (04241 – 84 44 oder Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!) zur Verfügung.
- Wohngeldantrag Mietzuschuss
- Erläuterung Wohngeldantrag Mietzuschuss
- Mietbescheinigung (vom Vermieter auszufüllen)
- Wohngeldantrag Lastenzuschuss
- Erläuterung Wohngeldantrag Lastenzuschuss
- Fremdmittelbescheinigung (von der Bank auszufüllen)
- Antrag für Heimbewohner
- Verdienstbescheinigung (vom Arbeitgeber auszufüllen)
- Fragebogen Studenten und Auszubildende
- Gemeinsames Sorgerecht
- Mittelpunkt der Lebensbeziehung
- Unterhaltsauswendung
- Untervermietung
- Vermögensverhältnisse
- Weitere Nachweise und Unterlagen
- Wohnflächenberechnung